Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Personen zur Gründung einer selbstständigen Existenz, zur Qualifizierung und Begleitung während der Selbstständigkeit mit Mitteln des ESF und des Landes Sachsen-Anhalt.
Im Auftrag des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt erhalten Existenzgründer in den ersten zwei Jahren ihrer Selbständigkeit eine Qualifizierung durch das BWSA e. V.
Während des Zeitraums der Qualifizierung sind eine fachkundige Begleitung der Teilnehmer/-innen, die Unterstützung bei der Erstellung erforderlicher Unterlagen und der Anpassung der Gründungskonzepte sowie die Zusammenarbeit mit den örtlichen Institutionen im Bereich des Arbeitsmarktes und der Wirtschaftsförderung sichergestellt.
Das Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. betreut der Region Merseburg-Querfurt Existenzgründer.
Die geförderte Existenzgründerqualifizierung kann sich wie folgt zusammensetzen:
1. Max. 200 h Grundqualifizierung (über den Zeitraum von 25 Wochen) = 1 Tag pro Woche
2. Max. 100 h individuelle Zusatzqualifizierung aufgrund des Bedarfs jedes einzelnen Gründers.
Die Qualifizierungsinhalte sind den regionalen Gegebenheiten und -bedarfen angepasst.