Durch die im Dezember 2008 eingeführte „Bildungsprämie“ setzt die Bundesregierung finanzielle Anreize, durch die mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden sollen.
Seit dem 01.09.2009 ist das Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die neue Beratungsstelle zur Bildungsprämie in Halle (Saale).
Die Bildungsprämie bietet folgende 2 Finanzierungskomponenten:
1. Prämiengutschein:
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Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € (NEU ab 01.01.201, vorher 154 €) können Erwerbstätige mit mind. 15 Stunden pro Woche (Angestellte in Voll-/Teilzeit, Selbstständige, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, etc.) erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen neu ab 01.03.2012 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
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Gefördert wird: Individuelle berufliche Weiterbildung im ausgeführten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit
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Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen
2. Spargutschein:
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unabhängig vom Einkommen
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Einzige Voraussetzung ist, dass die Beratenen nur dann einen Spargutschein einsetzen können, wenn sie in der Vergangenheit zu dem durch Arbeitnehmersparzulagen geförderten Personenkreis gezählt haben.
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Gefördert wird: Individuelle berufliche Weiterbildung im ausgeführten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit
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Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen
Zu dem Beratungsgespräch mitzubringen sind:
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amtlicher Ausweis mit Foto (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
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letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vor-Jahr); ersatzweise können 3 Lohnbescheinigung des Arbeitgebers oder ein Bescheid vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater vorgelegt werden,
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ggf. Arbeitsgenehmigung oder Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, sofern sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind